Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vorbemerkung

Psytest AB (PT) erbringt sog. Software-as-a-Service-Dienstleistungen. Der Kunde wird die Anwendung von PTs selbst entwickeltem Softwaresystem „Online Test System“ (im Folgenden: OTS) überlassen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Verträge von PT.

 

  1. OTS-Leistungen

1.1 Der Kunde nutzt das OTS zur Durchführung von psychometrisch konstruierten Online-Tests für die von ihm bestimmten Kandidaten im Rahmen eines Auswahl- und Personalentwicklungsverfahrens. Der Kunde gibt zu diesem Zweck Kandidatendaten in das OTS ein und die Kandidaten führen anschließend die Online-Tests durch. Die Ergebnisse der Testverfahren werden aus dem OTS generiert und stehen dem Kunden zu Auswertungszwecken zur Verfügung.

1.2 Gegenstand des OTS-Leistungen ist es, dem Kunden die Nutzung des OTS über eine Datenfernverbindung zu überlassen. Die Software verbleibt dabei auf dem Server von PT. Der Zugriff erfolgt über einen Online-Zugang mittels Web-Browser, wobei der Kunde für dessen Kompatibilität mit OTS verantwortlich ist.

 

  1. Aktualisierung und Instandhaltung der OTS-Software durch PT

2.1 PT kann die Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten ändern und in der aktuellen Version einsetzen. Dies gilt, wenn die Änderung der Software unter Berücksichtigung der Interessen von PT für den Kunden zumutbar ist. PT wird den Kunden auf wesentliche Änderungen der eingesetzten Software hinweisen.

2.2 Zum Leistungsumfang gehört die laufende Instandhaltung der Software, die deren Funktionalität gewährleistet. Hierzu gehören Updates, Upgrades, Patches etc.

2.3 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:

  • Korrekturen und Anpassungen, die aufgrund einer fehlerhaften Nutzung des OTS durch den Kunden notwendig werden;
  • Erforderliche Änderungen aufgrund von Änderungen der Kundendaten, Gesetzesänderungen oder anderer Änderungen, die sich außerhalb der Kontrolle von PT befinden und sich auf die Funktionalität des OTS auswirken;
  • Wunsch des Kunden nach individuellen Anpassungen am OTS.

Solche zusätzlichen Unterstützungsleistungen werden seitens PT nur gegen eine aufwandsbezogene, zusätzliche Vergütung erbracht. Diese ist einzelvertraglich zu regeln.

 

  1. Nutzungsrechte an der OTS-Software / besondere Nutzungsvoraussetzungen

3.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software.

3.2 PT weist den Kunden darauf hin, dass die Software nur durch Personen verwendet werden darf, die über entsprechende Kenntnisse verfügen; insbesondere bezüglich der Interpretation von Ergebnissen psychologischer Testverfahren.  Zum Erwerb der erforderlichen Kenntnissen bietet PT Zertifizierungskurse an.

3.3 Der volle Nutzungsumfang und das Nutzungsrecht des OTS wird dahingehend eingeschränkt, dass Profile und Ergebnisse nicht mehr generiert werden sobald der Kunde seine jeweiliges Abonnementgebühr nicht bezahlt hat. Der Nutzungsumfang und das Nutzungsrecht kann durch die Bezahlung der Abonnementgebühr wiederhergestellt werden.

 

  1. Geistiges Eigentum

4.1 Sämtliche Rechte am geistigen Eigentum des OTS und jegliche damit in Zusammenhang stehenden Inhalte; einschließlich aller Informationen und Daten (außer denen, die vom Kunden oder seinen autorisierten Benutzern bereitgestellt werden), Fotografien, grafischen Bildern, generierten Ergebnisse und Berichte sowie Modifikationen sind geistiges Eigentum von PT. Keine Regelung in den jeweiligen Einzelverträgen soll so verstanden oder ausgelegt werden, dass PT eigene geistige Eigentumsrechte von sich, ihrer verbundenen Unternehmen und/oder eines Anbieters von Fremdsoftware, die sich im Besitz von PT, ihrer Tochtergesellschaften und/oder eines Anbieters von Fremdsoftware befinden, überträgt. Der Kunde erklärt, keine geistigen Eigentumsrechte von PT oder ihrer verbundenen Unternehmen zu verletzen und keine Urheberrechte, Marken oder sonstigen Hinweise von autorisierten Inhalten des OTS zu verändern oder zu entfernen. Jede Verwendung von Auszügen aus dem OTS auf andere Weise als in Übereinstimmung mit dieser Regelung sowie mit den Regelungen in den jeweiligen Einzelverträgen ist untersagt.

4.2 Das OTS oder Teile des OTS dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PT nicht auf anderen Webseiten reproduziert oder gespeichert werden. Der Kunde wird PT unverzüglich benachrichtigen, wenn er Kenntnis von unberechtigten Zugriffen oder der Verwendung oder Vervielfältigung des OTS oder eines Teils des OTS erhält.

 

  1. Zugriffsberechtigungen

5.1 Der Kunde erhält für jeden der von ihm genannten und von PT lizenzierten Nutzer eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Benutzerkennwort und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.

5.2 Lizenzierte Nutzer im Sinne des jeweiligen Einzelvertrags sind vom Kunden zu benennende Personen. Diesen wird nach Anmeldung durch den Kunden jeweils eine Lizenz mit den unter Ziffer 5.3 beschriebenen Nutzungsrechten erteilt.

5.3 Die Lizenz zur Nutzung umfasst folgende Leistungsinhalte:

  • Vorbereitung und Verwaltung des OTS und Durchführung von Online-Tests
  • Erstellen von Reports

5.4 Die unter 5.3 beschriebenen Arten der Nutzung der Lizenz unterliegen dabei folgenden Einschränkungen:

  • Eine Veränderung an Dokumenten oder zugehörigen Grafiken im OTS, die von der Software programmiert wurden, ist nicht zulässig;
  • Der Kunde erkennt an, dass das OTS urheberrechtlich geschützte Materialien sowie geistiges Eigentum von PT enthält.

 

  1. Mitwirkungsleistungen des Kunden

6.1 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Kunde die von PT erteilten Hinweise befolgen.

6.2 Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen durch und setzt auf seinem eigenen Computer ein Virenschutzprogramm in jeweils aktueller Version ein.

6.3 Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und verpflichtet auch seine Mitarbeiter bzw. potenziellen Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht.

6.4 Der Kunde wird für die Bereitstellung aller Informationen sorgen, die PT zur Erbringung der Leistungen benötigt. PT verlässt sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Kundeninformationen.

 

  1. Pflichtverletzungen des Kunden, Kündigungsrecht seitens PT

7.1 Der Kunde ist zur pünktlichen Zahlung des Entgelts verpflichtet. Bei einer Verzögerung von über zwei Wochen ist PT zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unmittelbar nach der Begleichung der Rückstände.

7.2 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Verpflichtung, keinem unberechtigten Dritten die Softwarenutzung zu ermöglichen oder PT neue Nutzer vor deren Tätigkeitsbeginn zu benennen, ist PT berechtigt, das jeweilige Vertragsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu sperren.

7.3 Die Verfolgung weitergehender Ansprüche, etwa nach dem Urheberrechtsgesetz sowie sonstige Schadensersatzansprüche, bleibt in allen Fällen vorbehalten.

 

  1. Sonstige Rechte

8.1 Der Kunde räumt PT das Recht ein, die von PT für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Er ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist PT zudem berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen von PT zu gestatten. Der Kunde darf ohne schriftliche Genehmigung von PT keine Testcodes oder Testlinks an Dritte weiterverkaufen.

 

  1. Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

9.1 Die Höhe der Vergütung und die Zahlungsmodalitäten für die Nutzung des OTS ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. In der Regel zahlt der Kunde ein monatliches Abonnement.

9.2 Honorare für sonstige Dienstleistungen werden nach Vereinbarung berechnet.

9.3 PT kann bei verspäteter Zahlung von Rechnungen Verzugszinsen (ab Fälligkeitsdatum) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen.

 

  1. Preisanpassungen

PT wird die auf der Grundlage des jeweiligen Einzelvertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preisänderung wird in Betracht gezogen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Hard- und Software sowie Energie, die Nutzung von Kommunikationsnetzen oder die Lohnkosten erhöhen bzw. verringern oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. PT wird den Kunden über preisliche Änderungen spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich informieren.

 

  1. Leistungshindernisse, Nichtverfügbarkeit

11.1 PT kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungs- oder Liefertermine als Fixtermine vereinbart sind oder PT die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat PT höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und PT die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Zu höheren Gewalt gehören Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen PT mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, sofern diese Maßnahmen nicht rechtswidrig und von PT verursacht worden sind.

11.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, ist PT berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verschiebung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird durch Hindernisse im Sinne von Abs. 11.1 die Leistung von PT allerdings dauerhaft unmöglich, so wird PT von ihren Vertragspflichten befreit.

11.3 Sind die von PT erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich aufgehoben ist, ist PT rückzahlungspflichtig. D.h. die bezahlten Abonnementsgebühren für die aktuelle Ausfallsperiode werden zurückbezahlt. PT bemüht sich, den Zugang zu den Online-Produkten permanent, d.h. 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, zu ermöglichen. Die Verfügbarkeit zu jeder Zeit wird jedoch nicht garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen des Hostings, der Zugriff zeitweise beschränkt sein. Für solche kurze Perioden der Nichtverfügbarkeit des OTS gilt die Rückzahlungspflicht nicht.

 

  1. Datenschutz

12.1 PT und der Kunde werden die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften beachten. Wenn der Kunde Testergebnisse herunterlädt und zumindest vorübergehend speichert, ist eine Aufbewahrung nach geltenden Datenschutzrechten zu sichern. Die Auswahl und die Verwendung der Online-Produkte erfolgen in alleiniger Verantwortung des Kunden.

12.2 Unabhängig von den jeweiligen (OTS-)Leistungen gemäß Einzelvertrag verarbeitet PT im Zusammenhang mit vertraglichen Angelegenheiten im Rahmen des Geschäftskontaktes personenbezogene Daten der Kontaktpersonen der Kunden (z.B. Name, E-Mail-Adresse), die PT durch den Kunden oder aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Kundenwebseite) erhalten hat.

 

  1. Kündigung

13.1 PT ist berechtigt, den Zugang des Kunden zum OTS zu deaktivieren, wenn der Kunde seit über zwölf Monaten das OTS nicht für Testung genutzt hat.

13.2 Für das Abonnement gilt, wenn nicht anders vereinbart wird, drei Monate Kündigungsfrist. Wenn PT keine schriftliche Kündigung des Abonnements zugekommen ist, verlängert sich das Abonnement jeweils um einen Monat.

 

  1. Änderung der Vertragsbedingungen

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist PT berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die jeweiligen Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. PT wird dem Kunden die Änderungen bzw. Ergänzungen spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen bzw. Ergänzungen der Vertragsbedingungen nich einverstanden, so kann er den Änderungen bzw. Ergänzungen mit einer Frist von einer Woche bis zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung bzw. Ergänzung widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. PT wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen besonders hinweisen.

 

  1. Geheimhaltung

15.1 Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen der Durchführung des jeweiligen Einzelvertrages ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

15.2 Als vertrauliche Informationen gelten in diesem Zusammenhang nicht Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenbarung durch die jeweilige Vertragspartei allgemein bekannt oder öffentlich sind, die zum allgemeinen Fachwissen gehören oder dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt für die jeweilige Vertragspartei in den folgenden Fällen: die vertraulichen Informationen werden nach dem Zeitpunkt der Offenbarung allgemein bekannt ohne ein diese Geheimhaltungsvereinbarung verletzendes Zutun einer Vertragspartei oder die vertraulichen Informationen der konkreten Vertragspartei werden von Dritten individuell bekannt ohne die Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung bezüglich der vertraulichen Informationen durch Dritte. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt zudem dann, wenn und sobald die vertraulichen Informationen nach dem Zeitpunkt der Offenbarung von der empfangenden Vertragspartei selbständig und unabhängig von den vertraulichen Informationen erkannt oder entwickelt werden oder wenn die vertraulichen Informationen von der offenbarenden Vertragspartei schriftlich der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden oder die vertraulichen Informationen gem. zwingenden gesetzlichen Vorschriften entsprechend offenbart werden müssen.

15.3 Die Weitergabe von geheimzuhaltenden Informationen an Dritte ist für beide Vertragsparteien dann zulässig, wenn die für die Vertragsabwicklung zwingend erforderlich ist, vor allem beim Einsatz von Subunternehmern. Diese Dritten sind jedoch ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.

 

  1. Rechtswahl

Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Forderungen, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seiner Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit entstehen, werden endgültig durch ein von dem Institut des Schiedsgerichts der Stockholmer Handelskammer (das „SCC Institut“) verwaltetes Verfahren zum Schiedsgericht entschieden. Die Regeln für das vereinfachte Schiedsgerichtsverfahren kommen zum Tragen, wenn das SCC Institut nicht nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Komplexität der Streitigkeit, des Streitwerts oder anderer Umstände beschließt, dass die Schiedsgerichtsordnung des SCC Instituts anwendbar ist. Im letzteren Fall entscheidet das SCC Institut auch darüber, ob das Schiedsgericht aus einem Einzelschiedsrichter oder drei Schiedsrichtern bestehen soll. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Lund, Schweden. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Englisch. Das geltende materielle Recht ist Schwedisch.

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